Schulstartgeld

Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 120,-- Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

Fördervoraussetzungen: 

Das Schulstartgeld kann gewährt werden, wenn 

a. Fördernehmerin oder Fördernehmer und das Kind müssen den Hauptwohnsitz im Burgenland haben und 
b. das schulpflichtige Kind muss die erste Schulstufe (Volksschule) oder die Vorschulstufe besuchen

Antragstellung: 
(1) Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Fördernehmerin oder Fördernehmer können Personen sein, die ein schulpflichtiges Kind versorgen.
(2) Die Anträge sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie einzubringen. 
(3) Zur Antragstellung ist das von der Förderstelle ausgegebene Print- bzw. Online-Formular zu verwenden. 
(4) Die Antragstellung hat bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres zu erfolgen.

Auszahlung: Einmalzahlung


Hier gelangen Sie zum Onlineantrag für das Schulstartgeld Die Antragstellung muss bis spätestens 30. Juni des laufenden Schuljahres erfolgen. 

Merkblatt herunterladen (PDF)

Personen, die ein Papier-Antragsformular benötigen, können das Förderantrags-Formular schriftlich (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt) oder telefonisch (057 600 - DW 2348) beantragen. Der Antrag in Papierform hat eine Bestätigung der Schulleitung zu enthalten und kann nur auf dem Postweg oder aber persönlich im Amt der Bgld. Landesregierung eingebracht werden. Die Beantragung per Email oder Fax ist somit nicht möglich!"

 

Kontakt:
Helga Hofstädter, Telefon: 057/600-2536
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at