Förderung von Eltern-Kind-Zentren

Für die Zukunft der Gesellschaft ist die Entwicklung der nachwachsenden Generationen von besonderer Bedeutung. Um gerade in der heutigen Zeit und auch künftig die Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Beruf und Familie bewältigen zu können, bedarf es gezielter Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Familien. Die Förderung von Eltern-Kind-Zentren soll daher als familienpolitische Maßnahme zur Zielerreichung beitragen.

Fördervoraussetzungen und Höhe der Förderung sind in der nachstehenden Richtlinie enthalten

Antragstellung

Das Förderungsansuchen hat schriftlich zu erfolgen. Dem Antrag auf Gewährung der gegenständlichen Förderung sind alle Unterlagen und Nachweise beizulegen, die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung erforderlich sind.

Zur Antragstellung ist das von der Förderstelle (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-familie(at)bgld.gv.at) ausgegebene Antrags- und Abrechnungsformular zu verwenden.

Kontakt:

 

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Familie
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Helga Hofstädter, Telefon: 057/600-2536
E-Mail: post.a9-familie(at)bgld.gv.at