Förderungen für Familien

Die Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Unsere Zukunftsträger sind unsere Kinder und sie sollen nicht aufgrund verschiedener Erwerbseinkommen ihrer Eltern benachteiligt werden, sondern von Anfang an die gleichen Chancen haben. Durch gezielte Familienförderung soll die Lebensqualität der Familien in unserem Land unterstützt und verbessert werden.

Mittagessensförderung

Die Burgenländische Landesregierung unterstützt ab 1. November 2019 einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen. 

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Schulstartgeld

Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 120,-- Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.

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Kinderbonus

Der Kinderbonus besteht in einer monatlichen Zuwendung und wird ab Antragstellung für Kinder von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr längstens auf die Dauer von zwölf aufeinander folgenden Monaten gewährt, sofern die Förderungsvoraussetzungen für den gesamten Förderungszeitraum vorliegen.

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Mehrlingsgeburten

Die zusätzliche finanzielle Belastung durch die Geburt von Mehrlingen soll durch diese Förderung ausgeglichen werden.

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Familienauto

Bei Familien mit mehr als drei Kindern wird - bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze - der Ankauf eines Kraftfahrzeuges gefördert, das auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen ist.

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Dokumentenmappe

Die Dokumentenmappe für werdende Eltern bzw. Eltern mit Kindern bis zum ersten Lebensjahr beinhaltet wesentliche Unterlagen und Informationen für Familien in allen Lebensbereichen.

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Burgenländischer Windelgutschein

Das Referat Familie und der Burgenländische Müllverband unterstützen junge Eltern beim Umstieg auf Mehrwegwindeln und somit einen nachhaltigen und gesunden Lebensstil.

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Kinderbetreuung durch Tageseltern

Diese Maßnahme soll einkommensschwächeren Familien bzw. Alleinerziehenden die Berufstätigkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen erleichtern.

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Förderung für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein festgelegtes Haushaltseinkommen nicht überschreiten, kann einmal pro Kalenderjahr eine Förderung in der Höhe von 200 EUR pro Kind, ab vier Kindern max. 750 EUR beantragt werden. 

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Förderung für Kinder und Jugendliche nach dem Burgenländischen Kinder- und Jugendsolidaritätsfonds

Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die infolge der außergewöhnlichen Ereignisse der COVID-19 Pandemie einer sozialen Gefährdung ausgesetzt sind, kann eine Förderung für Freizeit- oder Ferienangebote im Burgenland gewährt werden.

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Kinderbetreuungsförderung

Eltern, die ihre Kinder in einem anderen Bundesland oder in einer privaten Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtung im Burgenland, die nicht beitragsfrei ist, betreuen lassen und dafür Beiträge zu zahlen haben, die sie nicht von anderer Stelle refundiert bzw. gefördert bekommen, können weiterhin die Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland beantragen.

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Sport- und Projekttage-Förderung

Schülerinnen und Schülern an Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Allgemeinen Sonderschulen und Polytechnischen Schulen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die aus finanzschwachen und kinderreichen Familien stammen, soll durch diese finanzielle Unterstützung die Teilnahme an Wintersportwochen, Schulskikursen, Sommersportwochen, Projektwochen, Intensivsprachwochen, Auslandsaufenthalten, Schullandwochen, Schulschwimmkursen etc. ermöglicht werden.

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Hilfe in besonderen Lebenslagen

Für in finanzielle Not geratene Familien oder Einzelpersonen besteht die Möglichkeit der Einbringung eines formlosen Antrages auf Gewährung einer einmaligen nicht rückzahlbaren Aushilfe als Hilfe in besonderen Lebenslagen.

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Wohnbeihilfe

Sofern die Grundvoraussetzungen gegeben sind, kann jede Person um Wohnbeihilfe ansuchen. Die Berechnung der Wohnbeihilfe erfolgt auf Basis der Nettomiete.

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Schulassistenz

Gemäß § 23 Bgld. SHG 2000 umfasst die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung die Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten, die notwendig sind, um den behinderten Menschen in die Lage zu versetzen, eine seinen Fähigkeiten entsprechende Erziehung und Schulbildung zu erhalten. Diese Hilfe kann vom Land als Träger von Privatrechten durch eine finanzielle Förderung der Erziehungsberechtigten insbesondere durch die Beistellung einer Schulassistenz (vormals Eingliederungshilfe) erfolgen.

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Lehr- und Schulbeihilfe der AK Burgenland

Für Kinder aus einkommensschwachen Familien vergibt die AK Burgenland Lehr- und Schulbeihilfen. Bezugsberechtigt sind die Eltern, wobei zumindest ein Elternteil im Burgenland beschäftigt und Mitglied der AK Burgenland sein muss. 

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Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld der AK Burgenland

Eltern, deren Kinder ab dem 1.1.2010 geboren wurden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld.

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Familienhärteausgleich

Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation.

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Familienhospizkarenz-Zuschuss

Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, können ergänzend zum Pflegekarenzgeld eine finanzielle Unterstützung erhalten.

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Familienzeitbonus (Familienmonat)

Erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt ihres Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen, können für Geburten ab 1. März 2017 eine finanzielle Unterstützung erhalten.

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Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann entweder als pauschale oder als einkommensabhängige Leistung bezogen werden.

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Wir helfen Ihnen bei konkreten Fragen gerne weiter!

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der burgenländischen Landesregierung
Referat für Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Telefon: 057/600-2536
E-Mail: post.a9-familie-foerderungen(at)bgld.gv.at

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