SongChallenge 2023 - große Bühne für junge Musiker:innen

Jugendlandesrätin Daniela Winkler und das Landesjugendreferat Burgenland laden wieder junge Musiker:innen und solche die es werden wollen ein, an der  SongChallenge teilzunehmen. Mitmachen können Solisten oder Bands mit Eigenkompositionen. Neu ist das erhöhte Preisgeld, für den ersten Platz gibt es 5000 Euro, eine Kategorie für unter 18-Jährige und eine Aufwandsentschädigung für die Teilnehmer. Darüber hinaus haben alle die Möglichkeit, ihre selbst komponierten und geschriebenen Werke beim See-Opening in Neusiedl dem Publikum zu präsentieren. Die Anmelde- und Einreichfrist läuft noch bis 15. März. 2023. 

Die SongChallenge ist mittlerweile ein Fixtermin für Jugendliche im burgenländischen Veranstaltungskalender. 2023 haben junge Musikerinnen und Musiker zum siebten Mal die Möglichkeit, ihre eigene Musik via Internet einem breiten Publikum zu präsentieren. Es winken nicht nur attraktive Geldpreise, den jungen Musiker:innen  steht beim See-Opening in Neusiedl die große Bühne zur Verfügung, um ihre Werke live darbieten zu können.
„Musik ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Das Repertoire für neue Songs scheint unbegrenzt und es entstehen täglich neue Lieder und Kompositionen. Bei der SongChallenge können junge Musiker:innern und Komponist:innen aus dem Burgenland ihr Talent unter Beweis stellen, sich vor Publikum präsentieren und mit Gleichgesinnten zu diesem Jugendcontest antreten.“, sagt Jugendlandesrätin Daniela Winkler.
Eine Teilnahme ist an folgende Kriterien geknüpft:
Teilnehmer:innen müssen im Burgenland wohnhaft sein oder eine Schule im Burgenland besuchen. Bei Bands müssen diese Kriterien auf mindestens die Hälfte der Bandmitglieder zutreffen.
Das Höchstalter der Teilnehmer darf 30 Jahre nicht überschreiten. Für Bands gilt ein Durchschnittsalter von maximal 30 Jahren. Das Höchstalter bei der Kategorie Newcomer ist 18 Jahre (Solist:in/Bandmitglieder).
Es dürfen nur Eigenkompositionen eingebracht werden, keine Coverversionen. Beiträge früherer SongChallenge-Wettbewerbe werden nicht berücksichtigt.
Anmeldungen werden ausschließlich im Internet unter at/anmeldung entgegengenommen.
Für allfällige Verletzungen des Urheberrechtes und daraus resultierende Schadenersatzforderungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Beiträge mit menschenverachtenden und verfassungsfeindlichen Symbolen und/oder Texten werden nicht zugelassen und vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Band bzw. die Solist:innen können einen Musiktitel und den dazugehörigen Text auf www.songchallenge.at uploaden. Bei Instrumentalnummern muss natürlich kein Text mitgeschickt werden. Die Gesamtdauer des Titels darf nicht länger als sieben Minuten betragen.
Die Musikrichtung muss im weitesten Sinne Popularmusik (Rock, Pop, Jazz, Fusion, Funk, Hip-Hop, Metal, Elektronische Musik etc.) sein. Klassik, Volksmusik und volkstümliche Musik werden aufgrund der schweren Vergleichbarkeit zur Popularmusik nicht berücksichtigt.
Nach Anmeldeschluss (15. März 2023) bewerten eine Fachjury und das Internet-Publikum von 1. bis 9. April 2023 die Einsendungen.
Die Beiträge werden von einer qualifizierten und unabhängigen Jury nach folgenden Kriterien bewertet:
Komposition/Arrangement
Originalität/Authentizität
Umsetzung
Gesamteindruck
Die Wertung „Jury“ und „Internet-User“ wird kombiniert (Gewichtung: Jury 70% – Publikum 30%). Dadurch ergibt sich eine Gesamtreihung.
Preisträger:innen: Am 11. April 2023 werden die fünf bestgereihten Beiträge und der beste Newcomer online präsentiert. Die Preisverleihung mit den endgültigen Platzierungen findet am 28.04.2023 am See Opening in Neusiedl am See statt.
Die fünf bestbewerteten Bands bzw. Solist:innen und der Sieger aus der Kategorie Newcomer verpflichten verpflichten sich, am See Opening im Rahmen der Preisverleihung aufzutreten.
Gewinne
Platz: 5000 Euro (+ Auftritt beim Picture On Festival)
2. Platz: 3500 Euro
3. Platz: 2500 Euro
4. Platz: 1500 Euro
5. Platz: 1000 Euro
Newcomer-Gewinner:In: 500 Euro
Nähere Auskünfte erteilen die MitarbeiterInnen im Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 9 – Landesjugendreferat unter Tel.: 02682 600-2669 oder per E-Mail: post.a9-jugend@bgld.gv.at