Förderung von familienrelevanten Projekten
Gegenstand und Ziel der Förderung sind, Maßnahmen und Projekte welche die Förderung der Familie als rechtliche Institution mit den Schwerpunkten: Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anerkennung von Familienarbeit, Sicherung der Lebensqualität für Familien, Verbesserung der Erfüllung der Bedürfnisse von Kindern, weitere Unterstützung für sozial schwache Familien, und die Unterstützung sonstiger gesellschaftspolitischer Vorhaben im Interesse der Familien des Landes Burgenland.
Fördervoraussetzungen, Art der Förderung und Förderbare Kosten sind in der nachstehenden Richtlinie enthalten
Das Förderungsansuchen kann laufend gestellt werden und hat schriftlich zu erfolgen. Dem Antrag auf Gewährung der gegenständlichen Förderung sind alle Unterlagen und Nachweise beizulegen, die zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung erforderlich sind.
Zur Antragstellung ist das von der Förderstelle (Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9 - Referat Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, E-Mail: post.a9-familie(at)bgld.gv.at) ausgegebene Antrags- und Abrechnungsformular zu verwenden.
Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Referat Familie
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Helga Hofstädter, Telefon: 057/600-2536
E-Mail: post.a9-familie(at)bgld.gv.at