Förderungen für Familien
Die Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Unsere Zukunftsträger sind unsere Kinder und sie sollen nicht aufgrund verschiedener Erwerbseinkommen ihrer Eltern benachteiligt werden, sondern von Anfang an die gleichen Chancen haben. Durch gezielte Familienförderung soll die Lebensqualität der Familien in unserem Land unterstützt und verbessert werden.
Mittagessensförderung
Um die Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen, werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen gefördert.
Schulstartgeld
Die Förderung soll Familien bei Eintritt eines Kindes in die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe finanziell unterstützen.
Kinderbonus
Der Kinderbonus soll einkommensschwache Familien mit Kindern unterstützen. Er wird als monatliche finanzielle Zuwendung für die Dauer von bis zu zwölf Monaten gewährt.
Mehrlingsgeburten
Aufgrund des durch Mehrlingsgeburten verbundenen Mehraufwandes, sollen einkommensschwache Familien mit Mehrlingen unterstützt und gefördert werden.
Familienauto
Die Förderung für ein Familienauto soll einkommensschwache Familien mit Kindern beim Ankauf eines Familienautos (mindestens sechs Sitzplätze) unterstützen.
Storchenpost
Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschöner Moment im Leben einer Familie. Um diesen besonderen Augenblick zu feiern und frischgebackene Eltern bestmöglich zu unterstützen, hat das Land Burgenland die „Storchenpost“ ins Leben gerufen. Dieses Willkommenspaket enthält wertvolle Informationen sowie liebevolle Geschenke für das Neugeborene.
Burgenländischer Windelgutschein
Das Referat Familie und der Burgenländische Müllverband unterstützen junge Eltern beim Umstieg auf Mehrwegwindeln und somit einen nachhaltigen und gesunden Lebensstil.
Kinderbetreuung durch Tageseltern
Diese Maßnahme soll einkommensschwächeren Familien bzw. Alleinerziehenden die Berufstätigkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen erleichtern.
Förderung für Alleinerziehende
Diese Förderung soll einkommensschwachen Menschen, welche alleinerziehend sind helfen und diese bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen.
Kinderbetreuungsförderung
Eltern, die ihre Kinder in einem anderen Bundesland oder in einer privaten Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtung im Burgenland, die nicht beitragsfrei ist, betreuen lassen und dafür Beiträge zu zahlen haben, die sie nicht von anderer Stelle refundiert bzw. gefördert bekommen, können weiterhin die Kinderbetreuungsförderung des Landes Burgenland beantragen.
Sport- und Projekttage-Förderung
Diese Förderung soll einkommensschwache Familien unterstützen und deren Kinder die Möglichkeit geben, an einer mehrtägigen Schulveranstaltung teilnehmen zu können.
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Für in finanzielle Not geratene Familien oder Einzelpersonen besteht die Möglichkeit der Einbringung eines formlosen Antrages auf Gewährung einer einmaligen nicht rückzahlbaren Aushilfe als Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes für Mieter*innen von Wohnobjekten mit unzumutbarer Belastung durch den Wohnungsaufwand. Die Förderung soll den Sozial- und Einkommensschwächeren die Möglichkeit geben, ihren Wohnbedarf zu decken.
Schulassistenz
Auf Grundlage des § 19 des Burgenländischen Chancengleichheitsgesetzes – Bgld. ChG, LGBI.Nr. 31/2024, idgF, umfasst die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung durch Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten, die notwendig sind, um Menschen mit Behinderungen, die einen Pflichtschule besuchen, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Schulbildung zu ermöglichen, die sie auf Grund er Beeinträchtigung nicht selbst oder nicht ohne Hilfe erhalten können.
Lehr- und Schulbeihilfe der AK Burgenland
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien vergibt die AK Burgenland Lehr- und Schulbeihilfen. Bezugsberechtigt sind die Eltern, wobei zumindest ein Elternteil im Burgenland beschäftigt und Mitglied der AK Burgenland sein muss.
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld der AK Burgenland
Eltern, deren Kinder ab dem 1.1.2010 geboren wurden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld.
Familienhärteausgleich
Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation.
Familienhospizkarenz-Zuschuss
Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, können ergänzend zum Pflegekarenzgeld eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Familienzeitbonus (Familienmonat)
Erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt ihres Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen, können für Geburten ab 1. März 2017 eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann entweder als pauschale oder als einkommensabhängige Leistung bezogen werden.
Wir helfen Ihnen bei konkreten Fragen gerne weiter!
Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der burgenländischen Landesregierung
Referat für Familie, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Telefon: 057/600-2536
E-Mail: post.a9-familie(at)bgld.gv.at

