Familienauto

Familien mit mehr als drei Kindern finden in einem herkömmlichen PKW nicht ausreichend Platz. Daher wird bei Familien mit mindestens vier Kindern - bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze - der Ankauf eines Kraftfahrzeuges gefördert, das auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen ist.

Fördervoraussetzungen:

  • mindestens vier Kinder unter 18 Jahren
  • Familienauto auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen
  • Familienauto nicht älter als fünf Jahre
  • Zulassung auf Förderungswerberin bzw. Förderungswerber
  • keine gewerbliche Nutzung

Höhe der Förderung: 1.500 Euro

Berechnung: Das gewichtete Einkommen errechnet sich wie folgt:

Familieneinkommen (Monatsnettolohn x 14/12, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Alimente, etc.) dividiert durch den errechneten Gewichtungsfaktor.

Der Gewichtungsfaktor setzt sich aus den Familienmitgliedern zusammen:
1. für die Förderungswerberin oder den Förderungswerber: 1,0
2. für die Partnerin oder den Partner: 0,8
3. für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht: 0,5
4. für Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 1,2
Berechnungsbeispiel: Förderwerber und Partnerin mit 2 Kindern ergibt einen Gewichtungsfaktor von 2,8.

Einkommensgrenze: Das monatliche Familiennettoeinkommen dividiert durch den Gewichtungsfaktor („gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen“) darf die Höchstgrenze von 988,90 Euro nicht übersteigen (Allgemeine Förderungsvoraussetzungen).

Antragstellung: binnen 6 Monaten ab Kaufabschluss

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!

Auszahlung: Einmalzahlung

Weitere nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.

Kontakt:
Anna Baranyai - 057/ 600-2934 oder Vanessa Meidl - 057/ 600-2747
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at