Mehrlingsgeburten
Die Geburt von Mehrlingen bringt zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich. Durch Gewährung einer Förderung soll unabhängig vom Einkommen ein Beitrag zum Ausgleich dieser Nachteile geleistet werden.
Höhe der Förderung:
- Zwillinge 700 Euro
- Drillinge 1.000 Euro
- für jedes weitere Mehrlingskind 300 Euro
Einkommensgrenze: keine
Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!
Auszahlung: Einmalzahlung
Weitere nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.
Kontakt:
Helga Hofstädter, Telefon: 057/600-2536
E-Mail: post.a7-familie-foerderungen(at)bgld.gv.at