Mehrlingsgeburten
Die Geburt von Mehrlingen bringt zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich. Durch Gewährung einer Förderung soll unabhängig vom Einkommen ein Beitrag zum Ausgleich dieser Nachteile geleistet werden.
Höhe der Förderung:
- Zwillinge 700 Euro
- Drillinge 1.000 Euro
- für jedes weitere Mehrlingskind 300 Euro
Einkommensgrenze: keine
Antragstellung: innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt
Förderwerber ist der Familienbeihilfebezieher.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!
Auszahlung: Einmalzahlung
Weitere nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.
Kontakt:
Helga Hofstädter, Telefon: 057/600-2536
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at