Finanzielle Hilfe für Familien in Notlage – Corona Virus Unterstützung

Im Rahmen des Familiehärteausgleichs vom Bund gibt es eine Unterstützungsmöglichkeit für Familien, die durch das Corona-Virus in eine finanzielle Notlage geraten sind. 

Voraussetzungen sind:

  • es muss Familienbeihilfe bezogen werden oder eine Schwangerschaft vorliegen
  • es muss Österreichische Staatsbürgerschaft gegeben sein (Zuwendungen sind auch an EU-Bürger, Flüchtlinge und Staatenlose möglich)

Eine einmalige Unterstützung/Überbrückungshilfe aus dem Familienhärteausgleich ist dann möglich, wenn erhebliche Einkommenseinbußen (z.B. durch unverschuldeten Arbeitsplatzverlust) im Zusammenhang mit dem Corona-Virus – insbesondere bei durch die Krankheit betroffenen Familien – eingetreten sind.

Zuvor ist jedoch eine Klärung der Möglichkeiten einer AMS-Leistung sowie Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung erforderlich.

Es können aus dem Familienhärteausgleich keine Unterstützungen zum laufenden Lebensunterhalt (Ernährung, etc.) gewährt werden. Einmalige Zuschüsse zur Erhaltung des Wohnraums und zur Energieversorgung sind jedoch möglich.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter hier >>