Förderung für Eltern-Kind-Zentren
Im Rahmen des Familienpaketes 2012 werden Eltern-Kind-Zentren im Burgenland gefördert. Unter Eltern-Kind-Zentren versteht man stationäre Einrichtungen, in denen Eltern durch abwechslungsreiche, familienergänzende Angebote im Familienalltag und in ihren Elternaufgaben unterstützt werden. Es sollen soziale Kontakte der Eltern untereinander und der Kinder mit Gleichaltrigen in Gruppen ermöglicht werden. Die Angebote von Eltern-Kind-Zentren erfüllen einen allgemeinen Bildungsauftrag und sind für alle interessierten Eltern, Alleinerziehende und sonstige Bezugspersonen zugänglich. Sie bieten den Eltern die Möglichkeit, Freizeitaktivitäten in Anspruch zu nehmen und bieten Informations- und Kontaktmöglichkeiten für Eltern, sowie für werdende Eltern. Sie bieten eine soziale Infrastruktur, um mit Anforderungen und Belastungen des Alltags umgehen zu können. Sie sind Orte, an denen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Eltern, Familien und werdenden Eltern stattfindet und die soziale Kompetenz gefördert wird.
Eckpunkte der Förderrichtlinien
Zielgruppe der Eltern-Kind-Zentren sind alle interessierten Eltern, Alleinerziehende und sonstige Bezugspersonen von Kindern. Zur Antragstellung berechtigt sind juristische Personen, die einem gemeinnützigen Zweck dienen und ihren Sitz im Burgenland haben. In den gegenständlichen Förderrichtlinien sind im Wesentlichen folgende Förderungsvoraussetzungen vorgesehen:
1) Räumliche Voraussetzungen:
Die Räumlichkeiten der Eltern-Kind-Zentren müssen öffentlich zugänglich, barrierefrei, kindersicher gestaltet und ausreichend groß sein. Weiter müssen sie aus hygienischer und sicherheitstechnischer Sicht den baupolizeilichen Standards entsprechen.
Folgende Räumlichkeiten müssen zur Verfügung stehen:
a. mindestens ein Gruppenraum, der kindgerecht (z.B. Möbel) ausgestaltet ist,
b. Kochgelegenheit (z.B. Herd, Wasserkocher),
c. Garderobe bzw. Raum zum Abstellen der Kinderwagen und zum Umziehen,
d. Entsprechende sanitäre Anlagen, die den hygienischen Standards entsprechen und kindgerecht nutzbar sind
2) Personelle Voraussetzungen
Die Förderungswerberin oder der Förderungswerber verfügt über zumindest eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, der/die die Hauptverantwortung für die Verwaltung und Organisation des Eltern-Kind-Zentrums übernimmt, mit anderen relevanten Sozialeinrichtungen kooperiert und dafür sorgt, dass für die jeweilige Zielgruppe ein entsprechendes Programm angeboten wird. In sämtlichen Gruppen sind geschulte Fachkräfte mit einschlägiger Qualifikation heranzuziehen, was die für das Eltern-Kind-Zentrum hauptverantwortlichen Person nachzuweisen hat.
1) Die Förderwerberin oder der Förderwerber hat für den Betrieb des Eltern-Kind-Zentrums das Vorliegen eines Bedarfs glaubhaft zu machen.
2) Für die Gewährung der Förderung muss ein Ganzjahresprogramm, das auf die Bedürfnisse und Wünsche der Zielgruppe des Eltern-Kind-Zentrums eingeht, mit gewissen Mindestinhalten angeboten werden. Eltern-Kind-Zentren haben flexibel die Öffnungszeiten auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abzustimmen. In Summe sind zumindest 120 Stunden jährlicher Öffnungszeiten anzubieten.
3) Die Förderungshöhe beträgt jährlich 2.000,- Euro. Die Antragstellung erfolgt schriftlich unter Vorlage aller Unterlagen und Nachweise, die zur Beurteilung der Förderwürdigkeit erforderlich sind.
Höhe der Förderung: 2.000 Euro
Antragstellung: jährlich
Weitere nähere Einzelheiten sind dem Formular zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus organisatorischen Gründen Förderansuchen nur im ORIGINAL und somit nur auf dem Postweg oder auf persönlichem Wege, nicht jedoch per E-Mail oder Fax, eingebracht werden können!
Kontakt:
Sonja Seier
, Telefon: 057/600-2675
E-Mail: post.a7-familie@ bgld.gv.at
• Antragsformular EKiZ (DOC)
• Antragsformular EKiZ (PDF)
Familien-Förderungen für Privatpersonen
Folgende Förderungen können alle Familien, die im Burgenland gemeldet sind, in Anspruch nehmen:
Kinderbetreuung
Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben. Mehr>>
Schulstartgeld
Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 100,-- Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt. Mehr>>
Kinderbonus
Der Kinderbonus besteht in einer monatlichen Zuwendung und wird ab Antragstellung für Kinder von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr gewährt. Mehr>>
Mehrlingsgeburten
Die zusätzliche finanzielle Belastung durch die Geburt von Mehrlingen soll durch diese Förderung ausgeglichen werden. Mehr>>
Familienauto
Bei Familien mit mehr als drei Kindern wird - bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze - der Ankauf eines Kraftfahrzeuges gefördert, das auf zumindest sechs Sitzplätze zugelassen ist. Mehr>>
Dokumentenmappe
Die Dokumentenmappe für werdende Eltern bzw. Eltern mit Kindern bis zum ersten Lebensjahr beinhaltet wesentliche Unterlagen und Informationen für Familien in allen Lebensbereichen. Mehr>>
Kinderbetreuung durch Tageseltern
Diese Maßnahme soll einkommensschwächeren Familien bzw. Alleinerziehenden die Berufstätigkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen erleichtern. Mehr>>
Familien-Förderungen zur Angebotsentwicklung
Folgende Förderungen können alle Privatpersonen, Vereine, Gemeinden in Anspruch nehmen, die ein Angebot für Familien entwicklen:
Ferienbetreuung
Diese Maßnahme soll die Eltern finanziell wie organisatorisch unterstützen, sowie ein Ansporn für die Verantwortungsträger in den Gemeinden und Vereinen sein, sich in der Ferienbetreuung zu engagieren. Mehr>>
Eltern-Kind-Zentrum
Zielgruppe der Eltern-Kind-Zentren sind alle interessierten Eltern, Alleinerziehende und sonstige Bezugspersonen von Kindern. Mehr>>
Familienfreundliche Gemeinden
Förderung zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden beim Audit familienfreundlichegemeinde. Mehr>>
Allgemeine Subventionsansuchen (Förderung familienrelevanter Projekte)
Institutionen und öffentliche Einrichtungen wie Vereine und Gemeinden können für familienorientierte Projekte um finanzielle Unterstützung ansuchen. Mehr>>